Palmen­hof­bun­ker Nürn­berg

Auftrag­ge­ber

WBG Kommu­nal GmbH

Bauzeit­raum / Baujahr

2022

Leis­tungs­be­reich

Mach­bar­keits­stu­dien für Tragwerks­planung und Geotech­nik, Baugrund­un­ter­su­chung, Geotech­ni­scher Bericht, Abfall­recht­li­che Unter­su­chun­gen, Tragwerks­planung LPH1‑6, Bauüber­wa­chung

Komplexe Ausgangs­lage auf denk­mal­ge­schütz­tem Unter­grund

Die Baulü­cke über dem zwei­ge­schos­si­gen Palmen­hof­bun­ker am Spitt­lert­or­gra­ben in Nürn­berg – ein Relikt der ehema­li­gen Zelt­ner­braue­rei – galt über Jahre als nicht bebau­bar. Der Grund: Die obere Bunker­ebene war mit Kriegs­schutt verfüllt, die untere Ebene stand unter Denk­mal­schutz und war entspre­chend sensi­bel zu behan­deln.

Eine klas­si­sche Flach­grün­dung war für das geplante mehr­ge­schos­sige Gebäude aus stati­schen Grün­den ausge­schlos­sen. Auch Tief­grün­dungs­maß­nah­men mittels Bohr­pfäh­len kamen aufgrund der denk­mal­pfle­ge­ri­schen Vorga­ben nicht infrage.

Tech­ni­sche Mach­bar­keit im sensi­blen Bestand

Ziel war es, den Neubau eines Wohn­ge­bäu­des mit inte­grier­tem Kinder­gar­ten in die histo­ri­sche Struk­tur einzu­fü­gen – ohne die Substanz zu gefähr­den.

Merkl Inge­nieure wurden mit der geotech­ni­schen und stati­schen Mach­bar­keits­stu­die beauf­tragt. Aufbau­end auf einer fundier­ten Baugrund­un­ter­su­chung wurden die stati­schen und geotech­ni­schen Rand­be­din­gun­gen analy­siert und denk­mal­ver­träg­lich bewer­tet. Paral­lel erfolg­ten abfall­recht­li­che Unter­su­chun­gen zur Bewer­tung der Schad­stoff­ge­halte der kriegs­schutt­durch­setz­ten künst­li­chen Auffül­lun­gen auf dem Gelände.

Inno­va­tive Grün­dungs­lö­sung: Mikropfähle durch histo­ri­sche Substanz

Um die Lasten der Neube­bau­ung in trag­fä­hige Schich­ten abzu­lei­ten und gleich­zei­tig die denk­mal­ge­schützte Bausub­stanz zu scho­nen, wurde ein neuar­ti­ges Grün­dungs­kon­zept entwi­ckelt. Die Lösung: Mikropfähle, die gezielt durch die histo­ri­schen Ziegel­wände hindurch­ge­führt wurden. Die Konstruk­tion der Pfähle wurde so gewählt, dass keine Mantel­rei­bung auf den Bestand wirkte.

Die Last­ab­tra­gung erfolgte in etwa 10 Meter Tiefe in quar­täre Sande und entfes­tigte Keuper­sand­steine. Das Verfah­ren vereinte tech­ni­sche Effi­zi­enz mit höchs­ter denk­mal­pfle­ge­ri­scher Sensi­bi­li­tät – und machte eine Bebau­ung des lange brach­lie­gen­den Areals erst­mals möglich.